Unterrichtsbetrieb ab 3. April 2022
Nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes fallen ab dem 3. April 2022 einige der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen weg. Dafür gelten an den Schulen so genannte Basisschutzmaßnahmen, welche dem folgenden Informationsschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entnommen werden können: