„Was passiert, wenn Sie nicht in die Wohnung gelassen werden?“
Rechtsanwaltsfachangestellte im Austausch mit einem Gerichtsvollzieher
Laut Art. 13 des Grundgesetzes gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das heißt, dass der Zutritt eines Gerichtsvollziehers nur bei Einverständnis des Schuldners oder mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss möglich ist.
Herr Obergerichtsvollzieher Koch beantwortete diese wie zahlreiche weitere Fragen der RA10 zu den Tätigkeiten, der Ausbildung, den Aufstiegsmöglichkeiten, den Arbeitszeiten, dem Verdienst und dem Alltag als Gerichtsvollzieher/-in.