Pünktlich um 8:00 Uhr begann am 12. Oktober 2015 die Studienfahrt mit dem Bus nach Karlsruhe, bei der uns Frau Kirschner und Herr Pröbster begleiteten.
In Karlsruhe angekommen fielen uns als Zeitvertreib bis zur Stadtführung unterschiedliche Aktivitäten ein: Die einen stärkten sich kulinarisch, die anderen gingen zum Shoppen (innerhalb kürzester Zeit waren drei Primark-Tüten voll). Während der zweistündigen Stadtführung zeigte uns unsere Gästeführerin die wichtigsten und schönsten Plätze und Gebäude von Karlsruhe. Vor allem das Schloss von Karl Wilhelm, der botanische Garten und der Platz der Grundrechte gefielen uns besonders. Nach der Stadtführung war Zeit, den Abend in Karlsruhe ausklingen zu lassen.
Am zweiten Tag in Karlsruhe gingen wir zum Bundgerichtshof, um dort an einer Sitzung des II. Zivilsenats teilzunehmen. Wir erhielten eine Falleinführung. Es ging um die Themen „Schadensersatzansprüche und Verjährung“, welche uns aus dem Unterricht bekannt sind. Wir waren neugierig, wie diese Verhandlung ausfallen wird. Da sich der Sitzungsbeginn um eine Stunde nach hinten verschob, stand schon vorher die Führung durch die BGH-Gebäude und über das Gelände an.
Die Verhandlung fand im schönsten und prunkvollsten Gebäude des Bundesgerichtshofs statt, nämlich im Erbgroßherzoglichen Palais. Leider war die Sitzung schnell zu Ende. Nachdem der Vorsitzende Richter den Fall erläuterte und seine Einschätzung der Sache klar zum Ausdruck brachte, war es den Anwälten gestattet, Stellung zu nehmen. Der Anwalt der Klägerseite wie auch der Anwalt der Beklagtenseite hielten sich in ihren Plädoyers kurz. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs verwunderte daher nicht: Die Sache wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Nach der Sitzung machten wir auf der Treppe des Erbgroßherzoglichen Palais ein Foto. Dieses Bild könnte wahrlich einem Märchen entspringen.
So zeigt sich, dass Karlsruhe eine sehr schöne und facettenreiche Stadt ist und zu Recht als Residenz des Rechts bezeichnet wird.