Die Rechtsanwaltsfachangestellten-Klasse RA11 nahm an dem Online-Talk „Angriff in Aschaffenburg: Fake News in Krisen erkennen, prüfen und richtigstellen“ teil und konnte mit Hilfe eines digitalen Tools während der Veranstaltung live Fragen an die Journalistinnen stellen.

Veronika Schreck und Annika Namyslo, Redakteurinnen bei der Lokalzeitung „Main-Echo“, stellten am Beispiel des Messerangriffs auf eine Kita-Gruppe im Januar 2025 in Aschaffenburg das Thema der Fake News im Sinne von Falsch- und (gezielter) Desinformation dar. So wurde am Tattag ein falsches Foto von einem getöteten Passanten in den sozialen Medien gezeigt und politisch instrumentalisiert.

Momentan ist es nicht strafbar, Fake News zu verbreiten. Nur die Konsequenzen der Fake News, wie z. B. Betrug, Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte, können strafrechtlich verfolgt werden. Laut Aussage der Redakteurinnen will die neue Bundesregierung den Straftatbestand von Fake News angehen.

Hauptmerkmale von Fake News sind, dass sie einfache, klare Antworten bieten, „krass emotionalisierend“ sind, das heißt Trauer, Wut oder Entrüstung hervorrufen.

Wie ist mit Meldungen bzw. Gerüchten in den sozialen Medien umzugehen? Die Redakteurinnen empfehlen, im Internet zu recherchieren, zu kontrollieren, ob es sich um eine glaubwürdige Quelle handelt und abzuwarten, bis gesicherte Informationen vorliegen.

Neben Staaten, Parteien und Privatpersonen verbreiten Influencer Fake News. Während für Journalisten der Pressekodex mit der Vermeidung von ungerechtfertigten Vorurteilen gilt, gibt es keinen Influencerkodex. Vor dem Hintergrund von künstlicher Intelligenz wird die Thematik und Problematik von Fake News zunehmen.

Der Online-Talk hat für die gesamte Klasse nicht nur einen tieferen Einblick in die Fake News-Thematik ermöglicht, sondern zum Nachdenken angeregt.

Renate Kirschner, Lehrkraft der RA11

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