Der Informationsgehalt eines Vermögensverzeichnisses mit daraus ableitbaren Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurde an einem Beispiel deutlich. Der Formularzwang in der Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung gegen Erben, die Pfändungsbeschränkungen, die Austauschpfändung, die Pfändungsfreibeträge, die Klagearten in der Zwangsvollstreckung, die Einholung von Drittauskünften, die Drittschuldnererklärung sowie die Drittschuldnerklage wurden in dem 1,5-stündigen Austausch anschaulich erörtert.
Die Klasse bedankt sich für den interessanten und wertschätzenden Austausch. Im Mai stehen die Abschlussprüfungen an. Der Austausch war sicher eine gute Prüfungsvorbereitung.