Die Antworten auf die Frage nach dem außergewöhnlichsten Fall bzw. der außergewöhnlichsten Situation gingen von der Verhaftung eines Parteifunktionärs über eine verwahrloste Wohnung im Fall einer Räumung bis hin zu der Pfändung wertvoller Einrichtungsgegenstände eines ehemaligen Chefs eines Finanzdienstleisters.
Was hinter den verschiedenen Arten der Zwangsräumung und der umgangssprachlichen Bezeichnung des Pfandsiegels als Kuckuck steckt, ist nun jedem klar.
Herzlichen Dank für die interessanten und anschaulichen Einblicke in die Praxis und den Alltag eines Gerichtsvollziehers. Als kleines Dankeschön überreichten die Klassensprecher eine gefüllte Leo-Tasse.
Renate Kirschner
Klassenlehrerin der RA10