Diese Prüfung besteht aus vier umfangreichen Teilen. Bei der schriftlichen Prüfung ist das Lese- und Hörverstehen unter Beweis zu stellen. In der schriftlichen Kommunikation ist eine Situation in eigenen Worten wiederzugeben, es sind eigene Erfahrungen zu beschreiben und eine persönliche Meinung ausführlich zu begründen. Der mündliche Prüfungsteil beginnt mit einem allgemeinen, von der Prüfungskommission gesteuerten Gespräch zur Person des Prüflings, setzt sich fort mit einem fünfminütigen Fachvortrag zu einem selbst gewählten Thema und endet mit Fragen zu diesem Referat.

Die Schülerinnen und Schüler zeigten auch während der Corona-Pandemie großen Fleiß sowie Durchhaltevermögen und wurden mit weit über dem Durchschnitt liegenden Ergebnissen belohnt. Sie erhalten ein Zertifikat, das ihnen ein Sprachniveau B1 bezogen auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen bescheinigt. Dieses ist ein wertvoller Qualifikationsnachweis bei der Bewerbung um einen zukünftigen Ausbildungsplatz.

Dipl.-Hdl. Franz Egner, OStR

 

 

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