Am zweiten Tag stand der Höhepunkt der Studienfahrt an, unser Besuch des Bundesgerichtshofs (BGH). Nach Einlasskontrolle und Falleinführung nahmen wir an zwei Sitzungen des 4. Strafsenats live teil. Vor dem 4. Strafsenat des BGH wurden zwei Revisionen der Staatsanwaltschaft verhandelt. In beiden Fällen hat die Staatsanwaltschaft trotz allen Engagements „verloren“. Das heißt die Revisionen der Staatsanwaltschaft „gingen nicht durch“. Es kommt damit zu keiner Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanz. Wir erlebten hautnah, was es heißt, ein Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler zu überprüfen.

 

Nach der Sitzungsteilnahme tauschten wir uns mit einer Generalstaatsanwältin über das Tätigkeitsfeld beim Generalbundesanwalt aus – von Terrorismusbekämpfung bis hin zu Revisionen. Wir wurden über das BGH-Gelände geführt, schauten in das Rechts-Museum, in die größte Gerichtsbibliothek Deutschlands, in einen Sitzungssaal für Zivilsachen und in das Erbgroßherzogliche Palais mit gepflegter Grünfläche. Nachdem Terrorverdächtige nicht mehr per Hubschrauber dem Haftrichter vorgeführt werden, freuen sich die BGH- Mitarbeiter über Ruhe und sattes Grün.

 

Karlsruhe haben wir als charmante Fächer-Stadt mit hoher Fahrrad-Dichte und entscheidender gerichtlicher Bedeutung kennengelernt.

 

Annalena Schneider, RA12

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