Am nächsten Tag stand der Bundesgerichtshof auf dem Programm. Dort wurden wir von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter empfangen und durch den Gebäudekomplex geführt. Außerdem erhielten wir Hintergrundinformationen zu den Fällen der beiden Sitzungen, an denen wir teilnahmen. Im ersten Fall ging es um eine medizinrechtliche Angelegenheit. Eine krebskranke Patientin wollte eine neue, sehr teure Behandlungsmethode ausprobieren und bat ihre Krankenkasse um Unterstützung. Diese erstellte ein Gutachten über Art und Umfang der Krebserkrankung ihrer Versicherungsnehmerin und lehnte schließlich die Bitte um Unterstützung ab. Dieses Gutachten verwendete die Krankenkasse mehrfach als Vergleich bei anderen Versicherungsnehmern, jedoch ohne die persönlichen Daten der Frau zu schwärzen. Die Kinder der Dame machten Schadensersatzansprüche im Namen ihrer Mutter geltend. Ob die Kinder jedoch überhaupt berechtigt waren, die Ansprüche geltend zu machen, galt es vom höchsten deutschen Gericht prüfen zu lassen.

Der zweite Fall betraf die Pressefreiheit. Ein Fernsehsender machte Bildaufnahmen von der Ehefrau eines berühmten deutschen Formel 1-Fahrers vor dem Krankenhaus in der Schweiz, in dem der Formel 1-Fahrer stationär untergebracht war. Da sich die Frau durch diese Bildaufnahmen in ihrer Privatsphäre verletzt sah, klagte sie gegen den Schweizer Sender und wollte erreichen, dass die Bilder auf der Internetseite des Senders nicht mehr zur Verfügung stehen.

So erlebten wir in Karlsruhe Kultur und Recht.

 

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